Eidgenössische Vorlage
Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» JA
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
1) Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2) Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.
Art. 197 Ziff. 134 Ziff. 13.5
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
1) Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
2) Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.
Am 24. August 2021 hat die Allianz für Umweltverantwortung die Volksinitiative lanciert. In der Ratsdebatte wurde die Ablehnung empfohlen, denn die Initiative verlange grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Umwälzungen, die gar zu einem «massiven Wohlstandsverlust» führen würden. Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen sollte aber keine Frage der Abwägung zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umweltschutz sein, sondern eine Grundbedingung für eine florierende Wirtschaft und Gesellschaft.
Diese Vorlage ist richtig, wichtig und greift hoch. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung!
Kantonale Abstimmung
Keine Vorlagen
Städtische Vorlage
«Entschädigungen des Gemeinderats»
(Totalrevision der Entschädigungsverordnung des Gemeinderats) JA
− Angemessene Erhöhung der Entschädigung
− Einbindung in die berufliche Vorsorge (2. Säule)
− Sicherstellung von Krankentaggeldern
− Vergütung der Kinderbetreuung bei Kommissions- und Parlamentssitzungen
− Vergütung des behinderungsbedingten Assistenzbedarfs für die Ausübung des Mandats subsidiär zu den übrigen gesetzlichen Ansprüchen und Vergütungsleistungen
− Zurverfügungstellung eines persönlichen ZVV-Jahresabonnements für
die Zone 110.
Das Milizsystem stösst an seine Grenzen. Das Gemeinderatsamt entspricht durchschnittlich einem Arbeitsaufwand eines 30-%- Pensums – bei einem Ratsmitglied ohne Spezialfunktion. Es
kommt aktuell zu vielen Rücktritten aus dem Gemeinderat, unter anderem, weil sich dieses Amt viele mittel- und langfristig nicht leisten können. Die hohe Fluktuation im Rat ist ein grosser Wissensverlust. Die neue Entschädigungsverordnung ist ein sinnvolles Gesamtpaket – sie beinhaltet eine faire Entschädigung, die den verschiedenen Lebenssituationen der Ratsmitglieder gerecht wird. Nicht nur Gutverdienende sollen sich das Gemeinderatsamt leisten können. Ein JA zur Totalrevision der Entschädigungsverordnung ist wichtig für unsere Demokratie.